Beteiligung freier Schulen an der Zuweisung von Fördermitteln für Infrastruktur

Apell an die Landespolitik in Brandenburg

Freie Schulen erfüllen einen öffentlichen Bildungsauftrag und tragen wesentlich zur Vielfalt und Qualität des Schulwesens bei. Trotz dieser Bedeutung bestehen bei der Vergabe von staatlichen Fördermitteln, etwa im Bereich Digitalisierung, energetische Sanierung oder bauliche Modernisierung, weiterhin strukturelle Ungleichheiten zwischen Schulen in staatlicher Trägerschaft und Schulen in freier Trägerschaft, obwohl letztere Teil des öffentlichen Bildungssystems sind. Freie Schulen sind entweder gar nicht oder nur eingeschränkt antrags- oder förderberechtigt.

Digitalisierung, Gebäudesanierung, Barrierefreiheit und moderne Lernräume betreffen hingegen alle Schulen gleichermaßen, unabhängig von ihrer Trägerschaft. Die angemessene Beteiligung freier Schulen bei der Vergabe staatlicher Fördermittel ist keine Sonderleistung, sondern eine notwendige Voraussetzung für Chancengleichheit, Qualität und Stabilität des Bildungssystems.

Ziel des Investitionsprogrammes „Sondervermögen Infrastruktur“ ist es, die bestehenden Defizite im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur abzubauen und die schulische Infrastruktur nachhaltig zu verbessern. Im Land Brandenburg soll die Mittelvergabe anteilig über die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgen.

Freie Schulen dürfen hier nicht strukturell benachteiligt werden, sie gehören zur kommunalen Bildungsinfrastruktur dazu.

Wir appellieren daher ausdrücklich an die Landespolitik, im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur klare landesweite Vorgaben zu schaffen, die eine verbindliche und gleichberechtigte Beteiligung freier Schulen sicherstellen.

Positionspapier Sondervermögen AGFS und VDP 15. Dezember 2025