Seit dem 1. Oktober 2024 ist eine neue Ersatzschulverordnung (ESV) in Kraft treten, mit neuen Fristen und Regelungen.
Im Rahmen des Koalitionsvertrages der Brandenburger Landesregierung wurden zuvor zwei wesentliche Punkte in Bezug auf freie Schulträger umgesetzt:
- Die grundlegende Finanzierung der Schulen mit einer fairen Berechnung der Personaldurchschnittskosten:
Seit dem Schuljahr 2022/23 gilt die neue Regelung des Schulgesetzes. Gemeinsam mit Bündnis90/GRÜNE, der CDU und der SPD haben wir die Erfahrungsstufe in den Personalkosten von 4,0 auf 4,5 angehoben – das sind ca. 15 Millionen Euro mehr pro Schuljahr. - Die Verkürzung der Wartefrist für neu genehmigte Schulen. Dies ist die zweite Aufgabe des Koalitionsvertrages, wurde zum 01.08.2023 umgesetzt. Am 21. Juni 2023 wurde durch den Brandenburger Landtag die Verkürzung der Wartefrist durch Änderung des Brandenburger Schulgesetzes beschlossen. Seit dem Schuljahr 2023/24 gilt eine einheitliche Wartefrist von 2 Jahren.
Wir sind 198 Schulen in freier Trägerschaft (SifT). Wir (be)leben Brandenburg. Wir stehen für Vielfalt – von der frühkindlichen, über die sonderpädagogische und die allgemeine bis zur beruflichen Bildung – mit mehr als 35 000 Schülerinnen und Schüler sowie 70.000 Eltern. Erfahren Sie mehr!
Übersicht der Standorten von SifT (Stand Mai 2024):
Karte Schulstandorte (PDF)
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