Auswirkungen der beschlossenen Kürzungen im Bildungsbereich im Land Brandenburg unter Berücksichtigung von Kostensteigerungen für SifT

Forderung nach Überarbeitung der Stichtagsregelung und Anpassung der Betriebskostenzuschüsse bei tariflichen Änderungen

Die Kürzungen der finanziellen Mittel im Bildungsbereich, durch die Erhöhung von Lehrerdeputatsstunden zum 1. Februar 2026 haben unmittelbare und auch langfristige Folgen, insbesondere für die Finanzierung von freien Schulen im Land Brandenburg in den kommenden beiden Schuljahren und das bereits seit 1. August 2025.

Herausfordernd ist, dass die Schulträger ihren Lehrkräften Mindestgehälter zu zahlen haben, die sich an den tariflichen Regelungen orientieren. Während im öffentlichen Dienst eine Erhöhung der Arbeitszeit angeordnet werden kann, ist dies bei den meisten freien Schulträgern in der Regel nur freiwillig umsetzbar. Erschwerend kommt hinzu, dass die Kürzungen der Zuschüsse bereits zum 1. August 2025 wirksam werden, obwohl die Änderungen im öffentlichen Dienst erst zum 1. Februar 2026 greifen.

Das wollen die freien Träger so nicht hinnehmen und haben ungefähr die Hälfte aller Schulen Klagen eingereicht.

weiterführende Informationen: Positionspapier 07/2025 und gemeinsame Pressemitteilung AGFS und VDP