Position zur Umsetzung Förderrichtlinie Investitionsprogramm zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (RL Investitionsprogramm Ganztag)

Position zur Umsetzung Förderrichtlinie Investitionsprogramm zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (RL Investitionsprogramm Ganztag)

Nach langer Wartezeit ist am 1. Februar 2024, die Richtlinie Investitionsprogramm Ganztag in Kraft getreten. Schulträger, die einen Antrag stellen möchten, benötigen ein Votum des jeweilig zuständigen Landkreises.

Die AGFS hat in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der Richtlinie am 2. Juni 2023 vorgeschlagen, trägerbezogene Budgets für Schulen freier Trägerschaft, entsprechend der betreffenden Anzahl von Schülerinnen und Schülern (Klasse 1-4) einzurichten und auf die gesonderte Votierung durch die Landkreise zu verzichten.

Die AGFS spricht sich gegen das in der Richtlinie formulierte Votum durch die Landkreise aus, da dies einen Eingriff in die Trägerautonomie darstellt.

Schulen in freier Trägerschaft sollten bei der Antragsstellung nicht auf ein gesondertes Votum von Landkreisen angewiesen sein, weil dies zu stark in die Entscheidung von Schulträgern eingreift und erfahrungsgemäß zu Verzögerungen führen kann. Freien Schulträgern muss es selbst obliegen, die Fördermittel an ihren Standorten pädagogisch sinnvoll und wirtschaftlich angemessen einsetzen zu können.

Aufgrund der Rückmeldungen von Schulträgern zeigt sich, dass in den Landkreisen kein einheitlichen Verwaltungshandeln besteht und dies zu langen Bearbeitungszeiten führt.

Wir ersuchen das MBJS die Landkreise über die Verfahrensweise zu informieren, insbesondere über die getrennten Budgets von öffentlichen und freien Trägern und auf ein einheitliches und zeitnahes Verwaltungshandeln im Sinne der Richtlinie zu drängen.

Position AGFS II 2024 Förderrichtlinie Ganztag